Zuverlässige Krankenfahrten
Sicher und komfortabel ans Ziel
Sitzend-, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten
Ihr Taxi- und Fahrdienst in Hanau und umgebung
Mehr als nur Taxifahrten
Sitzend-, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten
Benötigen Sie eine zuverlässige Beförderung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist? Der Taxi- & Mietwagenbetrieb ROYAL Hanau bietet Ihnen nicht nur klassische Taxifahrten, sondern auch Sitzend-, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten, um Ihnen jederzeit die passende Unterstützung zu gewährleisten.
Egal, ob Sie eine Fahrt zu medizinischen Einrichtungen, zur Therapie oder zu einem anderen Ziel benötigen – wir sind für Sie da. Unser Service umfasst sowohl Beförderungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität als auch Fahrten zu Bahnhöfen, Veranstaltungen, Einkaufszentren oder jedem anderen Ziel Ihrer Wahl.
Mit uns sorgenfrei unterwegs
Ob zum Arzttermin, ins Krankenhaus oder zu privaten Anlässen – unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge garantieren eine barrierefreie und komfortable Beförderung. Unsere Fahrzeuge sind für Rollstuhlfahrer umgerüstet, sodass Sie sicher und stressfrei ankommen. Auch Begleitpersonen sind in unseren geräumigen Fahrzeugen herzlich willkommen.

Warum mit uns fahren?
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind für uns selbstverständlich – das können Sie von uns erwarten. Doch es gibt noch viele weitere Gründe, warum der Taxi- & Mietwagenbetrieb ROYAL Hanau die richtige Wahl für Ihre Beförderung ist:
Hilfsbereites Personal: Unser Team unterstützt Sie gerne – sei es, indem wir Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen, Ihre Einkäufe in die Wohnung tragen oder Ihnen bei anderen Anliegen zur Seite stehen.
Barrierefreiheit: Unsere speziell ausgestatteten Fahrzeuge bieten eine komfortable und sichere Beförderung für Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Rund-um-die-Uhr-Service: Egal ob Tag oder Nacht – wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie zuverlässig und stressfrei an Ihr Ziel zu bringen.
Erfahrene Fahrer: Unsere geschulten Fahrer kennen sich in Hanau und Umgebung bestens aus und sorgen für eine sichere, schnelle und angenehme Fahrt.
Schnelle Organisation: Ob eine spontane Fahrt oder eine geplante Krankenfahrt – wir reagieren flexibel und sorgen dafür, dass Sie pünktlich und entspannt ankommen.
Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, um Ihre Taxifahrt zu planen. Ihr Team von Taxi- & Mietwagenbetrieb ROYAL Hanau freut sich auf Ihre Anfrage!
Wir rechnen direkt mit den
Krankenkassen ab
Medizinisch notwendige Krankentransporte, wie Tragestuhltransporte, Liegen- oder Rollstuhlfahrten, werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung, die zwischen 5 € und maximal 10 € pro Fahrt liegt. Um diesen Anspruch geltend zu machen, benötigen Sie einen Transportschein, der von Ihrem Arzt ausgestellt wird.
Wir haben Verträge mit den folgenden Krankenkassen und können direkt mit ihnen abrechnen.










Bitte beachten Sie, dass wir Fahrten für AOK-Versicherte aufgrund einer nicht angemessenen Vergütung leider nicht anbieten.
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden
Da das Thema Krankenfahrten sehr komplex ist, entstehen für Kunden, die bisher keine Erfahrung damit haben, oft viele Fragen. Im Folgenden möchten wir die häufigsten Fragen beantworten, um Ihnen den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern. Da insbesondere Fragen zu den entstehenden Kosten oder dem Ablauf einer Krankenfahrt häufig auftreten, haben wir für diese Themenbereiche detailliertere Informationen zusammengestellt.
Unter einer Krankenfahrt versteht man den Transport eines Patienten zu einer medizinisch zwingend notwendigen (ärztlichen oder therapeutischen) Behandlung sowie die Rückfahrt von dieser Behandlung.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten: Ob Sie sich in Schwalbach, Bad Soden, Sulzbach, Eschborn, Kronberg oder in der Umgebung befinden, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Um sicherzustellen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Beförderung mit dem Taxi oder Mietwagen übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung. Diese erhalten Sie üblicherweise gleichzeitig mit einer Überweisung zu einem Facharzt, einer Einweisung ins Krankenhaus oder einem Rezept für eine mehrmalige Physiotherapie. Diese Bescheinigung, umgangssprachlich oft als "Taxischein" bezeichnet, ist die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse - jedoch noch keine Garantie für eine vollständige Kostenübernahme.
Für einige Krankenfahrten ist zudem eine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse erforderlich. Bei der Beantragung solcher Genehmigungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
In den meisten Fällen kann Ihnen Ihre Arztpraxis bereits eine erste Einschätzung darüber geben, ob Sie Anspruch auf eine Krankenbeförderung haben. Bei unklaren Fällen empfiehlt es sich jedoch, direkt Ihre Krankenkasse zu kontaktieren. Alternativ können Sie auch gerne uns ansprechen!
Grundsätzlich haben alle Patienten nach vorheriger ärztlicher Verordnung und Genehmigung Anspruch auf eine Krankenbeförderung, wenn sie eine sogenannte hochfrequente Behandlung benötigen. Zu diesen hochfrequenten Behandlungen gehören:
- Dialyse
- Onkologische Strahlentherapie
- Onkologische Chemotherapie
Folgende Fahrten genehmigungsfrei:
- zu stationären Krankenhausbehandlungen oder Rückfahrten davon
- zu vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlungen (Voruntersuchungen bis zu 5 Werktage vor stationärer Aufnahme / Nachuntersuchungen bis zu 10 Werktage nach Entlassung)
- zu stationär ersetzenden, ambulant durchgeführten Operationen (gemäß §115 b SGB V)
- zu Vor- oder Nachbehandlungen einer ambulanten OP (bis zu 5 Werktage vorher / bis zu 10 Tage nachher)
Seit dem 01.01.2019 sind durch das Inkrafttreten des Pflegepersonalstärkungsgesetzes einige Aspekte der Krankenbeförderung vereinfacht worden: Für die meisten Patienten mit einer nachgewiesenen dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung gilt eine „Genehmigungsfiktion“. Das bedeutet, sie können allein mit der ärztlichen Verordnung, ohne zusätzliche Genehmigung der Krankenkasse, Fahrten in Anspruch nehmen.
Eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung liegt vor, wenn:
- Pflegegrad 4 oder 5 besteht,
- Pflegegrad 3 mit einem zusätzlichen Merkzeichen für dauerhaft eingeschränkte Mobilität vorliegt (zum Beispiel: Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“),
- Pflegegrad 3 besteht und bereits 2016 die Pflegestufe 2 vorlag, oder
- ein Schwerbehindertenausweis mit einem der drei Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ vorhanden ist.
Wir heißen nicht nur Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemäß den oben beschriebenen Bestimmungen willkommen, sondern auch Patienten mit privater Krankenversicherung (PKV). Leider können wir Ihnen keine Auskunft über eine mögliche Kostenübernahme durch Ihre PKV geben. Hierzu empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihren Versicherer zu wenden.
„Für uns stehen Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft an erster Stelle – kombiniert mit einem Service, der keine Wünsche offenlässt.“
Ihr Team von Taxi- & Fahrdienst ROYAL Hanau